Wie kann ich per Internet ein Fahrzeug suchen ?
Auf der Startseite links oben unter Fahrzeugtracking das Foto mit den PKW anklicken. Mittels der erscheinenden Eingabemaske lassen sich Fahrzeuge, die bereits computermäßig erfaßt wurden, per Internet abfragen. Dabei sind folgende Dinge zu beachten :
1. Es muß immer die ganze Chass.Nr. eingegeben werden.
2. Es gibt grundsätzlich keinen Buchstaben ' O ' in einer Chassisnummer. Stattdessen werden immer nur Nullen eingegeben.
3. Wenn Chassisnummern nicht prüfbar sind, wird nach Kundenpappe aufgenommen. Sollte diese Nummer nur sechsstellig sein, so ist dieses auch die gesamte Chassisnummer, die einzugeben ist.Da es 6-stellige Nummern teilweise mehrfach gibt, wird zur Unterscheidung evtl. ein 'x' vorangestellt.
4. Alle Buchstaben müssen in GROßSCHRIFT eingegeben werden
Bis wann muß eine B-Nummer eingereicht werden ?
Spätestens 48 Stunden vor Ladebeginn
Müssen Fahrzeuge vorab angemeldet werden ?
Ab dem 01.01.02 werden Fahrzeuge nur angenommen wenn folgende Bedingungen erfüllt werden :
- es muß eine B-Nummer vorliegen oder es wird bei Anlieferung eine Ausfuhrerklärung eingereicht. Sollte keine B-Nr. oder AE vorliegen kann gegen Zahlung einer Bearbeitunsgebühr und Vorlage der benötigten Papiere bei UNIKAI direkt eine AE- Erstellung in Auftrag gegeben werden.
- sollten Fahrzeuge angeliefert werden die in irgendeiner Weise unbekannt sind, so werden diese nicht angenommen.
- Voranmeldungen akzeptieren wir nur von Spediteuren, die direkt mit Grimaldi buchen. Diese müssen 24 Stunden vor Anlieferung eine Anmeldung per Hafendatensatz oder eMail an uns senden.
Wie muß ein Fahrzeug gekennzeichnet sein ?
In jedem Fahrzeug muss sich eine Markierung befinden, aus der der Löschhafen und der Spediteur sowie die Chassisnummer ersichtlich sind.
Grundsätzlich ist der Verschiffer für die Richtigkeit der Markierung verantwortlich. Sollte ein Fahrzeug falsch markiert sein und daraus eine Fehlverladung resultieren, dann übernehmen wir keine Haftung hierfür. Das Kontrollieren der tatsächlichen Fahrgestellnummer ist ein zusätzlicher Service unsererseits der aber nicht zwingend durchgeführt wird.
Wir raten dringend allen Beteiligten dazu die Markierungen und tatsächlichen Fahrgestellnummern bei jeder Fahrzeugübergabe zu kontrollieren. Dieses betrifft besonders alle Trucker, die uns leider regelmäßig falsche Fahrzeuge auf ihren Frachtbriefen eintragen. Dieses führt dann zwangsläufig zu größeren Suchaktionen bei allen Beteiligten.
Was darf nicht in Fahrzeugen verladen werden ?
Folgende Beladungen sind absolut verboten:
- ölende Maschinen- oder Motorenteile
- FCKW-haltige Kühl- und Eisschränke etc. . Klimaanlagen von Fahrzeugen dürfen ebenso kein FCKW enthalten. Dieses ist vor Verschiffung durch einen Fachbetrieb austauschen zu lassen.
- Sondermüll (Batterien, Farben, etc. )
Wie dürfen Fahrzeuge beladen sein ?
Fahrzeuge dürfen nur so beladen werden, daß durch die Beladung keine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit entsteht. Folgende Dinge sind somit nicht erlaubt :
- Jegliche Ladung im Fahrer und Beifahrerraum
- Unbefestigte Ladung im hinteren Fahrzeugbereich, wie z.B. Fensterscheiben in Höhe des Fahrerkopfes, die beim Bremsen nach vorne schießen. Eine stabile Trennwand ist stets erforderlich, wenn die Ladung in den Fahrerbereich eintreten könnte.
- Überladung von Fahrzeugen. Fahrzeuge dürfen nur soweit beladen werden, wie es auch im normalen Straßenverkehr erlaubt ist.( Zulässiges Gesamtgewicht ) Zur Info: Ein Fahrzeug, das mehr als 1/3 mit Motoren oder sonstigen Eisenteilen beladen ist, wird mit Sicherheit den Grenzwert überschritten haben.
Lesen sie hierzu auch unter:
"Hinweise zur Verladung" auf der Startseite
und als Download
www.unikai.de/Downloads/Hinweise_Fahrzeugverladung.pdf
Kann ich ein angeliefertes Auto besichtigen ?
Ein Besichtigen,Ummarkieren oder Beladen von Fahrzeugen ist nur gegen Vorlage eines Kaileistungsscheins (A15) möglich. Der A15 muß die entsprechenden Chassisnummern ausweisen und nur zu diesen Fahrzeugen kann dem Kunden Zutritt gewährt werden. Unter Besichtigung verstehen wir die rein optische Kontrolle der Fahrzeuge, ohne Funktionsprüfung. Zutritt zu Fahrzeugen ist nur in der Zeit von Mo-Fr von 06:50-14:00 Uhr möglich.
Wie kann ich ein Fahrzeug wieder ausliefern lassen ?
Eine Auslieferung kann nur gegen Vorlage eines Kaiauslieferungsscheins (A09) erfolgen, selbst wenn es sich um Falschanlieferungen handelt.
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